Mietbedingungen
Übersicht
1. VERTRAGSSCHLUSS
- Der Mietvertrag kommt durch Zahlungseingang der Anzahlung bei den Vermieter*innen zustande.
- Bei Vertragsschluss muss die anreisende Personenzahl angegeben werden. Eine Erweiterung bis zur Anreise ist nur mit Zustimmung der Vermieter*innen zulässig. Die Vermieter*innen behalten sich die Ausübung des Hausrechts gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben wurden, ausdrücklich vor.
2. AN- UND ABREISE
- Die Anreise erfolgt grundsätzlich ab 15.00 Uhr.
- Die Abreise muss bis um 11.00 Uhr erfolgt sein.
- Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich vor Ort oder mittels einer Schlüsselbox.
3. MIETE
- Die Miete beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung und WLAN, kleine Handtücher und die Endreinigung.
- Die Kurabgabe ist nicht in der Miete enthalten und zusätzlich zu entrichten.
- Bettwäsche und große Duschhandtücher sind nicht in der Miete enthalten und können gegen eine einmalige Aufzahlung von 15 Euro pro Person dazu gebucht werden.
- Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises ist umgehend nach Vertragsabschluss zu zahlen. Die Restzahlung in Höhe von 70% des Mietpreises ist 6 Wochen vor Antritt des Mietverhältnisses zu zahlen. Wird diese Zahlung nicht fristgerecht geleistet, behalten sich die Vermieter*innen nach einer angemessenen Nachfrist von mindestens einer Woche die Möglichkeit des Rücktritts und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften offen.
- Bei einer Buchung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis binnen einer Woche ab Buchungsbestätigung zu zahlen.
- Mindestmietdauer: In der Hauptsaison und über Weihnachten und Silvester beträgt die Mindestmietzeit fünf Übernachtungen. Zu allen anderen Zeiten beträgt die Mindestmietdauer zwei Nächte. Wir berechnen bei einem Aufenthalt von zwei Nächten einen einmaligen Shortstay-Aufschlag von 49 Euro. Des Weiteren sind individuelle Mindestaufenthalte der einzelnen Mietobjekte möglich. Abweichende Anmietungen sind nur in Absprache mit dem Vermieter möglich.
4. MIETGEGENSTAND
- Dem/der Mieter*in wird die angemietete Ferienwohnung (»Mietobjekt«), und darin vorhandene technische Einrichtungen sowie Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Diese bilden den Mietgegenstand. Ist der Mietgegenstand aus Gründen, die die Vermieter*innen nicht zu vertreten hat, während der vereinbarten Mietzeit nicht verfügbar (z.B. Wasserschäden, Brandschäden, Heizungsausfall, Sturm- und Hochwasserschäden, Beschädigungen, die die Vermieter*innen nicht vorhersehen konnte und welche nicht kurzfristig behoben werden können), sind die Vermieter*innen berechtigt, dem/der Mieter*in eine andere gleichwertige Wohnung zuzuweisen, soweit dies in Ansehung der Gesamtumstände für den/die Mieter*in zumutbar ist. Die Gleichwertigkeit richtet sich dabei insbesondere nach Größe, Lage und Ausrichtung der Wohnung. Kleine Abweichungen beim Inventar sind vom/von der Mieter*in zu akzeptieren, da die Mietobjekte nicht über ein einheitliches, jedoch an der Wohnungskategorie orientiertes Inventar verfügen.
5. HAFTUNG DES/DER MIETERS*IN
- Das Inventar ist vom/von der Mieter*in pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer hat der/die Mieter*in für eine laufende Reinigung des Mietobjektes zu sorgen. Sämtliche vom Mieter, dessen Mitreisenden, von Gästen des Mieters oder anderen Personen, die sich auf Veranlassung des/der Mieters*in in dem Mietgegenstand aufhalten, schuldhaft herbeigeführte Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem/ Mieter*in.
- Das Rauchen in den gesamten Ferienwohnungen sowie Fluren ist untersagt!
6. RÜCKGABE DES MIETGEGENSTANDS
- Bei Ende der Mietzeit ist das Mietobjekt besenrein in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen, die Spülmaschine ist auszuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Die Reinigung des Backofens ist in der Endreinigung nicht enthalten und vom/von der Mieter*in durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen muss der/die Mieter*in für die zusätzlichen Kosten der Küchenreinigung aufkommen.
7. MÄNGEL DES MIETOBJEKTS
- Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom/von der Mieter*in umgehend den Vermieter*innen mitzuteilen und die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Mängel des Mietobjekts, des Mobiliars, der technischen Ausstattung etc. sind den Vermieter*innen unverzüglich anzuzeigen. Ein lediglich vorübergehender Ausfall von technischen Geräten oder der öffentlichen Ver- und Entsorgung außerhalb der Einflusssphäre der Vermieter*innen berechtigen nicht zu einer Mietminderung.
8. HAFTUNG DER VERMIETER*INNEN
- Die Vermieter*innen haftet für alle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder für die Durchführung essentiell sind und auf deren Einhaltung der Mieter deshalb vertrauen darf.
9. STORNIERUNG DES MIETVERTRAGES
- Die Kündigung/Stornierung des Mietvertrages durch den/die Mieter*in muss in Schriftform erfolgen. Im Falle der Kündigung/Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
- Bis zum 71. Tag vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
- Vom 70. Tag bis zum 44. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
- Vom 43. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
- Vom 14. Tag bis Mietbeginn: 100% des Mietpreises
- Keine Stornogebühren fallen an, wenn es gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu belegen. Dem/der Mieter*in bleibt es im Übrigen unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden sei. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine (Teil-) Stornierung des Mietvertrages behandelt bzw. als Stornierung des kompletten Mietvertrages, wenn hierdurch der Mindestaufenthalt unterschritten würde.
- Bei Nichtgefallen des Mietobjektes ist der/die Mieter*in nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Miete.
10. TIERHALTUNG
- Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren ist nicht gestattet.
- Bei Zuwiderhandeln kann die Benutzung der Ferienwohnung nicht gestattet werden.
11. AUßERGEWÖHNLICHES KÜNDIGUNGSRECHT DES VERMIETERS
- Wenn der/die Mieter*in den Vermieter*innen nebst Familie, andere Feriengäste oder Nachbarn in einer Weise belästigt, dass den Vermieter*innen ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar ist.
- Wenn der Mietgegenstand infolge von höherer Gewalt, Krieg, Lockdown, öffentlicher Aufruhr oder anderen von den Vermieter*innen nicht zu vertretenden Umständen nicht zum vertraglich vorgesehenen Zweck nutzbar ist. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Miete. Es entsteht kein Anspruch des/der Mieters*in auf Schadenersatz, insbesondere auf Ersatz von Anreise- und Hotelkosten.
12. VERGESSENE GEGENSTÄNDE
- Wenn Sie etwas vergessen haben werden wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten in der Regel telefonisch oder per E-Mail informieren. Wenn Sie uns binnen 14 Tagen keine Weisung geben, wie wir mit vergessenen Sachen verfahren sollen, behalten wir uns vor, diese entweder für Sie entgeltlich zu verwahren oder Ihnen an die von Ihnen mitgeteilte Adresse nachzusenden. Für die Nachsendung wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 € zuzüglich der Portokosten erhoben.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
- Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam.